Kostenlose Warteschleife

Ab 01.06.2013 müssen alle kostenfrei sein!

Für telefonische Warteschleifen tritt drei Monate nach Inkrafttreten des neuen TKG (10.05.2012) eine Übergangsregelung in Kraft.

Hiernach ist der Einsatz von Warteschleifen bis zum Inkrafttreten der endgültigen Regelung des § 66g TKG n.F. unter erleichterten Bedingungen zulässig. So dürfen Warteschleifen entsprechend der Übergangsregelung des § 150 Abs. 7 Nr. 6 TKG n.F. TKG bei kostenpflichtigen Sonderrufnummern zunächst auch dann eingesetzt werden, wenn lediglich die ersten zwei Minuten der Verbindung ab Rufaufbau kostenfrei sind.

Diese Kostenfreiheit kann mittels des sog. "verzögerten Connects" realisiert werden und muss drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, d.h. zum 01.09.2012, umgesetzt sein.

Erst mit Inkrafttreten der endgültigen Regelung am 01.06.2013, müssen alle Warteschleifen kostenfrei sein.

Quelle: Gut übersichtlich !! Diensteanbieter im Sinne des TMG: www.gesetze-im-internet.de

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